I.
Die Beteiligten streiten im Hauptantrag darüber, ob zwischen der Arbeitgeberin und dem Bet. zu 2, einem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein unbefristetes Teilzeitarbeitsverhältnis entstanden ist, hilfsweise darüber, ob das begründete Vollzeitarbeitsverhältnis aufzulösen ist.
Die Beteiligte zu 1 ist die Arbeitgeberin des am 0.0.1984 geborenen Beteiligten zu 2, der bei ihr ausgebildet wurde und nunmehr in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt wird. Der Beteiligte zu 3 ist der Betriebsrat des Betriebes F., die Beteiligte zu 4 die Jugend- und Auszubildendenvertretung des Betriebes F.
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