Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 4.521 Euro festgesetzt.
I.
Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob der Kläger gegen den Beklagten einen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2020/2021 für seine Beförderung von seinem Wohnort zum privaten O. Gymnasium in M. hat.
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