Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29. April 2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen, soweit die Beklagte die Berufung nicht zurückgenommen hat.
Die Beklagte hat ein Viertel der außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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