Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 29.11.2016 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Köln ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt W aus S beigeordnet. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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