I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 1. Juni 2012 aufgehoben.
II. Die Beigeladene zu 1. wird verurteilt, der Klägerin die Kosten für die zwei Hörgeräte der Marke "P A SMART III" in Höhe von 2.710,00 Euro zu erstatten.
III. Die Beigeladene zu 1. hat der Klägerin deren notwendige außergerichtliche Kosten für das gesamte Verfahren zu erstatten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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