SG Hildesheim, vom 24.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 KR 187/02
Übernahme der Kosten für häusliche Krankenpflege bezogen auf das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Leistungsanspruch aus Pflegeversicherung
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.12.2005 - Aktenzeichen L 4 KR 157/04
DRsp Nr. 2008/8941
Übernahme der Kosten für häusliche Krankenpflege bezogen auf das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Leistungsanspruch aus Pflegeversicherung
1. Nach § 37 Abs. 2 S. 1 SGB V erhalten Versicherte in ihrem Haushalt oder ihrer Familie als häusliche Krankenpflege Behandlungspflege, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Dabei besteht der krankenversicherungsrechtliche Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Form der Behandlungssicherungspflege neben dem Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege aus der sozialen Pflegeversicherung.
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