I. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 24.09.2013 wird zurückgewiesen.
II. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 8.970 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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