Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 07.10.2008 wird zurückgewiesen.
I. Streitig ist die Übernahme der Kosten eines gemäß § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) eingeholten Gutachtens auf die Staatskasse.
Die Klägerin beantragte Rente wegen Erwerbsminderung, die Beklagte lehnte dies ab. Im anschließenden Klageverfahren hat das Sozialgericht Würzburg (
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