Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
I. Das Verwaltungsgericht hat die Klage des Klägers mit der Begründung abgewiesen, dieser habe keinen Anspruch auf die (nachträgliche) Übernahme der Kosten für die im Rahmen der Heilfürsorge für Soldaten in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung beantragten Maßnahmen der künstlichen Befruchtung in der Form der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Die Voraussetzungen des §
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