Auf die Berufung der Kläger werden die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Hamburg vom 26. Mai 2023 aufgehoben. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 14. Juni 2022 und vom 17. August 2022 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 31. August 2022 und vom 19. Oktober 2022 und in Gestalt des am 14. Dezember 2023 angenommenen Teilanerkenntnisses vom 13. Dezember 2023 verurteilt, den Klägern Leistungen für die Anschaffung eines Sofas in Höhe von insgesamt 200,- Euro als Zuschuss zu gewähren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt 13% der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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