OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.10.2012
7 A 10671/12.OVG
Normen:
SGB VIII § 24 Abs. 1; SGB VIII § 25; SGB VIII § 36a Abs. 3 analog; KitaG § 5 Abs. 1;
Fundstellen:
DÖV 2013, 204

Übernahme der Kosten der Selbstbeschaffung eines Ersatzplatzes in der Einrichtung einer privaten Elterninitiative (§ 25 SGB VIII) nach nicht rechtzeitiger Erfüllung des Rechtsanspruchs auf den Besuch des Kindes in einer Kindertagesstätte

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2012 - Aktenzeichen 7 A 10671/12.OVG

DRsp Nr. 2012/21757

Übernahme der Kosten der Selbstbeschaffung eines "Ersatzplatzes" in der Einrichtung einer privaten Elterninitiative (§ 25 SGB VIII) nach nicht rechtzeitiger Erfüllung des Rechtsanspruchs auf den Besuch des Kindes in einer Kindertagesstätte

1. Die Übernahme der Kosten der Selbstbeschaffung eines "Ersatzplatzes" in der Einrichtung einer privaten Elterninitiative (§ 25 SGB VIII) nach nicht rechtzeitiger Erfüllung des Rechtsanspruchs auf den Besuch des Kindes in einer Kindertagesstätte (§ 24 Abs. 1 SGB VIII; § 5 Abs. 1 KitaG Rheinland-Pfalz) kann zwar im Verwaltungsrechtsweg nicht im Wege der Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs, indessen auf der Grundlage eines richterrechtlich im Jugendhilferecht anerkannten Kostenübernahmeanspruchs im Falle der Notwendigkeit der Selbstbeschaffung nach rechtswidriger Versagung des Leistungsanspruchs (entsprechend § 36a Abs. 3 SGB VIII) verlangt werden.2. Zu den Voraussetzungen eines solchen Anspruchs im Einzelnen im Blick auf die notwendige Antragstellung beim Träger der Jugendhilfe, die Einzelheiten von dessen "primärer" Verschaffungspflicht, das Verhältnis zum Primärrechtsschutz, die Qualifikation der "Ersatzeinrichtung" sowie die Angemessenheit der Aufwendungen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.