Überhöhte Vergütungsklage aus durch Teilnahme an Fortbildungsseminar aufschiebend bedingtem Arbeitsverhältnis - Verdienstabrechnung kein abstraktes Schuldanerkenntnis
LAG Köln, Urteil vom 01.06.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 1329/06
DRsp Nr. 2007/11692
Überhöhte Vergütungsklage aus durch Teilnahme an Fortbildungsseminar aufschiebend bedingtem Arbeitsverhältnis - Verdienstabrechnung kein abstraktes Schuldanerkenntnis
»1. Heißt es in einem Arbeitsvertrag, die Anstellung des Arbeitnehmers (als Büromanager) setzt voraus, dass dieser erfolgreich ein Seminar zur Fortbildung bei der zuständigen IHK als Buchhalter absolviert, ist diese Regelung gemäß §§ 133, 157BGB jedenfalls dahin auszulegen, dass das Arbeitsverhältnis erst dann in Vollzug gesetzt werden soll, wenn und soweit der Arbeitnehmer die Qualifikationen aufweist, um die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten als Büromanager ordnungsgemäß verrichten zu können.2. Eine Verdienstabrechnung stellt mangels Einhaltung der gesetzlichen Schriftform (§§ 781, 126BGB) kein abstraktes Schuldanerkenntnis i. S. d. § 781BGB dar (im Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.10.2002 - 9 Sa 654/02, LAGE § 781BGB Nr. 5).«