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Streitig ist, ob dem Kläger höhere Entschädigungsleistungen wegen eines Arbeitsunfalls (Verletztengeld, Verletztenrente und Pflegegeld) zustehen.
Der im Jahre 1937 geborene Kläger, der in D. (Hessen) wohnt, eröffnete zum 1. Juni 1990 in A. (Sachsen-Anhalt) einen Neu- und Gebrauchtwagenhandel. Am 27. Oktober 1990 erlitt er auf der Fahrt von D. nach A. zu Kundenbesuchen in der Nähe von G. einen Verkehrsunfall, bei dem er schwer verletzt wurde.
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