Die Parteien streiten darüber, ob dem Anspruch auf Übergangsgeld Bezüge aus einem Forschungsstipendium entgegenstehen.
Der Kläger war vom 1. Dezember 1986 bis zum 30. November 1991 als wissenschaftlicher Angestellter an der Universität Gesamthochschule E beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages (
"...
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