Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet ist, an die Klägerin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Übergangsgeld zu zahlen.
Die Klägerin war seit 1973 bei dem beklagten Land als Lehrkraft beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung der
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