Die Parteien streiten darüber, ob das Vermögen der Klägerin kraft Gesetzes (§
Die Klägerin ist eine Versorgungseinrichtung der U in W USA, (künftig: ...) einer Gesellschaft amerikanischen Rechts. Die in der Rechtsform einer GmbH gegründete Versorgungseinrichtung hat ihren Sitz in H. Alleinige Gesellschafterin ist die U.
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