BAG - Urteil vom 12.02.1991
3 AZR 30/90
Normen:
BetrAVG § 9 Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 2 ; KO § 238, § 6 Abs. 2 ; EGBGB Art. 38 ;
Fundstellen:
KTS 1991, 596
ZIP 1991, 1022
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.01.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 7281/88
LAG Köln, vom 18.10.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 427/89

Übergang des Vermögens einer Unterstützungskasse auf PSV

BAG, Urteil vom 12.02.1991 - Aktenzeichen 3 AZR 30/90

DRsp Nr. 2000/1169

Übergang des Vermögens einer Unterstützungskasse auf PSV

»Das Vermögen der (deutschen) Unterstützungskasse eines ausländischen Trägerunternehmens geht kraft Gesetzes (§ 9 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG) auf den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung über, wenn über das inländische Vermögen des Trägerunternehmens das Konkursverfahren eröffnet wird. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Unterstützungskasse noch über hinreichende finanzielle Mittel verfügt, um die bestehenden Versorgungsverbindlichkeiten zu erfüllen.«

Normenkette:

BetrAVG § 9 Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 2 ; KO § 238, § 6 Abs. 2 ; EGBGB Art. 38 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das Vermögen der Klägerin kraft Gesetzes (§ 9 Abs. 3 BetrAVG) auf den beklagten Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) übergegangen ist.

Die Klägerin ist eine Versorgungseinrichtung der U in W USA, (künftig: ...) einer Gesellschaft amerikanischen Rechts. Die in der Rechtsform einer GmbH gegründete Versorgungseinrichtung hat ihren Sitz in H. Alleinige Gesellschafterin ist die U.