Der Kläger verlangt von der Beklagten nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV SozSich).
Der am 21. März 1944 geborene Kläger war seit April 1967 bei den US-Stationierungsstreitkräften, zuletzt in G. als Sachbearbeiter im Nachrichtendienst, beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis wegen Schließung der Beschäftigungsdienststelle des Klägers mit Schreiben vom 22. Juli 1996 zum 28. Februar 1997. In dem Kündigungsschreiben heißt es:
"...
Leider gibt es in Ihrem Einzugsbereich, bzw. in dem Bereich, für den Sie sich im vorrangigen Vermittlungsprogramm registrieren ließen, im Moment keine Möglichkeit einer Wiederbeschäftigung.
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