Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. April 2015 wird die Klage abgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung mittels des sog. ICSI-Verfahrens im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung, subsidiär nach Beihilferecht.
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