Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 23.05.2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die dem Kläger entstandenen Kosten auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Treppensturzes als Arbeitsunfall.
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