LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 29.10.2014
L 17 U 422/12
Normen:
SGB VII § 7 Abs. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2; SGB VII § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Münster, vom 23.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 U 509/10

Treppensturz eines freiwillig versicherten selbständigen Personalberaters im Rahmen einer Netzwerkveranstaltung in einem MuseumAnerkennung des Treppensturzes als Arbeitsunfall

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.10.2014 - Aktenzeichen L 17 U 422/12

DRsp Nr. 2015/4321

Treppensturz eines freiwillig versicherten selbständigen Personalberaters im Rahmen einer Netzwerkveranstaltung in einem Museum Anerkennung des Treppensturzes als Arbeitsunfall

Die Teilnahme eines selbständigen Personalberaters an einer Museumsführung im Rahmen einer Netzwerkveranstaltung, kann dem geschäftlichen Bereich zugeordnet werden, wenn der Museumsbesuch Teil eines Gesamtpakets zur Anbahnung geschäftlicher Kontakte ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 23.05.2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die dem Kläger entstandenen Kosten auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 7 Abs. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2; SGB VII § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Treppensturzes als Arbeitsunfall.