ArbG Duisburg, vom 24.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 95/02
Titelumschreibung für Lohnansprüche auf Bundesagentur für Arbeit
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2005 - Aktenzeichen 16 Ta 115/05
DRsp Nr. 2005/6257
Titelumschreibung für Lohnansprüche auf Bundesagentur für Arbeit
»Die Vorlage des Bescheids der Bundesagentur für Arbeit über die Bewilligung von Insolvenzgeld in beglaubigter Kopie (§§ 29, 30SGB X) reicht als Nachweis für den Anspruchsübergang aus § 187SGB III sowie für die Titelumschreibung auf den Rechtsnachfolger des Gläubigers nach § 727 Abs. 1ZPO aus.«