Die Parteien streiten über die Vergütung aus einem Arbeitsvertrag.
Wegen des Sach- und Streitstandes, wie er in erster Instanz vorgelegen hat, wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils und auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze der Parteien in der Berufungsinstanz verwiesen.
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