BSG - Urteil vom 11.02.2015
B 6 KA 11/14 R
Normen:
SGB V § 95 Abs. 3; Zahnärzte-ZV § 19a;
Vorinstanzen:
LSG Sachsen, vom 02.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen L 8 KA 48/11
SG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KA 201/09

Teilzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Zulässigkeit der Erteilung von zwei Zulassungen mit jeweils hälftigem Versorgungsauftrag für zwei Vertragsarztsitze

BSG, Urteil vom 11.02.2015 - Aktenzeichen B 6 KA 11/14 R

DRsp Nr. 2015/10584

Teilzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Zulässigkeit der Erteilung von zwei Zulassungen mit jeweils hälftigem Versorgungsauftrag für zwei Vertragsarztsitze

Einem Vertragszahnarzt, der seinen Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränkt hat, kann eine zweite Teilzulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag erteilt werden.

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 2. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 7.

Normenkette:

SGB V § 95 Abs. 3; Zahnärzte-ZV § 19a;

Gründe:

I

Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer zweiten Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag.