Die Klägerin verlangt von dem beklagten Land eine ihrer verkürzten Arbeitszeit entsprechende anteilige Beihilfe für Aufwendungen, die ihr aus Anlaß zahnmedizinischer Behandlung entstanden sind.
Die Klägerin ist als teilzeitbeschäftigte Lehrerin im Angestelltenverhältnis am städtischen Gymnasium in W... bei dem beklagten Land beschäftigt. Sie unterrichtet wöchentlich acht Stunden.
Das beklagte Land gewährt den bei ihm beschäftigten Angestellten Beihilfe im Krankheitsfall nach den Grundsätzen des Tarifrechts der Angestellten des öffentlichen Dienstes.
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