1. Nichtzulassungsbeschwerden
a) Rechtsmittel des Klägers
aa) Für den Anspruch auf Urlaubsabgeltung und seine Behandlung im Konkurs des Dienstherrn ist auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens kein Zulassungsgrund gegeben. Insbesondere ist das Bedürfnis zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Einordnung dieses Anspruchs als Masseschuld gemäß §
bb) Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde die Feststellung einer Forderung wegen des Vorteils der privaten Nutzung des Dienstwagens zur Konkurstabelle in Höhe von lediglich 16.356,43 EUR angreift, hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung und weder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung noch die Fortbildung des Rechts erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO).
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