1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. März 2015 -
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. September 2014 -
3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Änderungskündigung.
Der Kläger war bei der Beklagten unter der Geltung des
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