1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. Dezember 2014 - 7 Sa 681/14 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 27. März 2014 -
Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen aufgrund der Änderungskündigung der Beklagten vom 8. Juli 2013 unwirksam ist.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Änderungskündigung.
Der Kläger war bei der Beklagten unter der Geltung des
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|