Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 22. Juni 2015 aufgehoben, soweit das Sozialgericht die Bescheide vom 7. und 22. Juni 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. September 2012 auch für die Zeit vom 2. März 2011 bis 8. November 2011 und vom 24. Januar bis 31. März 2012 aufgehoben hat. Insoweit wird die Klage abgewiesen.
II. III.
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