LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.10.2015
12 Sa 1223/14
Normen:
VTV § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 10, 36;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 18.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2192/12

Teilnahme eines Unternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.10.2015 - Aktenzeichen 12 Sa 1223/14

DRsp Nr. 2016/14989

Teilnahme eines Unternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Orientierungssätze: Erfolgreiche Beitragsklage im Sozialkassenverfahren des Baugewerbes aus dem Bereich Tiefbau und Erdbewegungsarbeiten

Die Verstärkung von Deichen und das Anlegen einer Baustraße sind bauliche Leistungen i.S. von § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 18. Juni 2014 - 6 Ca 2192/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VTV § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 10, 36;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren des Baugewerbes.

Der Kläger ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes und nach dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV Bau) vom 18.12.1999 zum Einzug der Beiträge zu den Sozialkassen im Baugewerbe verpflichtet. Der Beklagte unterhält einen Betrieb, der im Gewerberegister der Gemeinde A mit den Tätigkeiten Erdarbeiten, Tiefbau eingetragen ist (Bl. 18 d.A.). Am Markt warb er mit den Tätigkeiten Erdbau- und Baggerarbeiten sowie Abbruch- und Aushubarbeiten (Bl. 26 d.A.).