I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. Juni 2016 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 262.069,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Sozialkassenbeiträge in Höhe von 262.069,00 EUR für die Zeit vom Dezember 2010 bis Juni 2015.
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