SG Marburg - Urteil vom 24.01.2007
S 12 KA 883/06
Normen:
Ärzte-ZV § 31a ; SGB V § 116 § 117 Abs. 1 S. 2 § 120 ;

Teilnahme eines Krankenhausarztes an der vertragsärztlichen Versorgung, Ermächtigung zur Mitbehandlung im Rahmen des Überweisungsauftrags durch Polikliniken, Beendigung eines Poliklinikvertrags

SG Marburg, Urteil vom 24.01.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 883/06

DRsp Nr. 2007/21019

Teilnahme eines Krankenhausarztes an der vertragsärztlichen Versorgung, Ermächtigung zur Mitbehandlung im Rahmen des Überweisungsauftrags durch Polikliniken, Beendigung eines Poliklinikvertrags

1. Der Zusatz zu einer Ermächtigung "Diese Ermächtigung berechtigt auch zur Mitbehandlung im Rahmen des Überweisungsauftrags durch Polikliniken des Klinikums" ist zulässig, wenn ein Poliklinikvertrag als Ausnahme von einem Überweisungsverbot für die Polikliniken vorsieht, dass ua Überweisungen zur Mitbehandlung im Rahmen des Überweisungsauftrages durch Ärzte und sonstige ärztlich geleitete Einrichtungen des Klinikums erfolgen können.