Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 7. Juni 2017 -
Das Versäumnisurteil vom 20. September 2013 wird in Höhe von 1.930,03 EUR (in Worten: Eintausendneunhundertdreißig und 03/100 Euro) aufrechterhalten. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 79.355,03 EUR (in Worten: Neunundsiebzigtausenddreihundertfünfundfünfzig und 03/100 Euro) zu zahlen.
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