Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 07. Mai 2013 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten, einer polnischen Gesellschaft, für die Zeit von Mai 2006 bis August 2006 Mindestbeiträge zum Urlaubskassensystem der Bauwirtschaft.
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