Der Kläger, welcher als Lkw-Fahrer zunächst ab 15.07.1996 bei der Firma Z. Y. GmbH & Co KG in X. beschäftigt war, ist bei der Beklagten seit 01.02.2000 beschäftigt. Die Beklagte hat allen Mitarbeitern, nachdem am 18.07.2003 die Gesellschafter den Beschluss gefasst hatten, das Unternehmen zum 31.12.2003 zu schließen, allen Mitarbeitern ordentlich zum 31.12.2003 gekündigt.
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