1. Das Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 28.03.1991 - 4a Sa 54/90 - wird gem. § 319 ZPO wie folgt berichtigt:
a) auf Seite 2, dritter Absatz, zweite Zeile muß es statt
in den Jahren 1986 und 1987
heißen:
im Jahr 1987
b) auf Seite 7, zweiter Absatz, zweite bis dritte Zeile muß es statt
der Jahre 1986 und 1987
heißen:
des Jahres 1987
c) auf Seite 7, zweiter Absatz, letzte Zeile bis Seite 8 erster Absatz, dritte Zeile ist der Halbsatz
, die durch Umgründung aus der ... (Alleingesellschafter: ...) hervorgegangen ist (siehe Gesellschaftsvertrag vom 05.09.1985),
zu streichen.
d) auf Seite 8, vierter Absatz, dritte Zeile muß es statt
in den Jahren 1986 und 1987
heißen
im Jahre 1987
e) auf Seite 28, dritter Absatz, zweite und dritte Zeile muß es statt
nach den Gesellschaftsverträgen vom 05.09.1985 (Umgründung der ... und Neugründung der ...)
hießen:
nach dem Gesellschaftsvertrag vom 05.09.1985 (Gründung der ...).
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