LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 12.06.2012
7 TaBV 151/12
Normen:
ArbGG § 97 Abs. 1; ArbGG § 2 a Abs. 1 Nr. 4; DGB-Satzung § 16;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 10.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 58 BV 6732/11

Tarifzuständigkeit einer DGB-Gewerkschaft für Klinikverbund aufgrund Vereinbarung im Vermittlungsverfahren

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.06.2012 - Aktenzeichen 7 TaBV 151/12

DRsp Nr. 2012/23821

Tarifzuständigkeit einer DGB-Gewerkschaft für Klinikverbund aufgrund Vereinbarung im Vermittlungsverfahren

1. Gemäß § 16 der Satzung des DGB werden Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den im DGB vereinten Gewerkschaften in einem Vermittlungs- und Schiedsverfahren entschieden, das zunächst ein Vermittlungsverfahren und erst bei dessen Erfolglosigkeit einen Schiedsspruch vorsieht. 2. Haben sich mehrere DGB-Gewerkschaften in einem Vermittlungsverfahren darauf geeinigt, dass eine Gewerkschaft für den Betrieb der Arbeitgeberin organisations- und tarifzuständig ist, kommt dieser Einigung die gleiche Bindungswirkung wie ein Schiedsspruch zu; ein solcher Schiedsspruch klärt die Frage der Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften auch für den tariflichen Gegenspieler, so dass die Einigung der Gewerkschaften im Vermittlungsverfahren über die zuständige Gewerkschaft jedenfalls insoweit gegenüber der Arbeitgeberin bindende Wirkung hat, als sich die Einigung in den Grenzen der streitigen Satzungsbestimmungen hält.