Die Parteien streiten darum, ob die in der Revisionsinstanz verbliebenen Kläger zu 1. bis 5. (im folgenden: Kläger) Anspruch auf Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld nach § 5 Nr. 3 des kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung auf ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Manteltarifvertrages für die Angestellten der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie (
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