ArbG Mainz, vom 18.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 489/07
Tarifvertragliche Vergütungsansprüche kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit unabhängig vom Abschluss neuer Arbeitsverträge
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.03.2008 - Aktenzeichen 9 Ta 40/08
DRsp Nr. 2008/14627
Tarifvertragliche Vergütungsansprüche kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit unabhängig vom Abschluss neuer Arbeitsverträge
Die in § 1 Ziff. 2 Satz 2 des MTV normierte Verpflichtung, "entsprechende Arbeitsverträge" abzuschließen, führt nicht zur Unanwendbarkeit des Tarifvertrag vor Abschluss derartiger Arbeitsverträge und somit zur Unbegründetheit tarifvertraglicher Ansprüche; § 1 Ziff. 2 Satz 2 MTV knüpft an das In-Kraft-Treten des Tarifvertrages als Rechtsfolge die Verpflichtung zum Abschluss entsprechender Arbeitsverträge, nicht aber wird der Abschluss von Arbeitsverträgen zur Voraussetzung für das In-Kraft-Treten des Tarifvertrages gemacht, wenn die Frage des In-Kraft-Tretens eigenständig (in § 27MTV) geregelt ist.