1. Die Revision der Klägerin und die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Juni 2009 -
2. Die Kosten der Revisionen haben die Klägerin zu 75 % und die Beklagte zu 25 % zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Entgeltansprüche der Klägerin nach einem Betriebsübergang auf die nicht tarifgebundene Beklagte und über die Höhe des Arbeitnehmerbeitrags zur Pflichtversicherung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (nachfolgend: ATV-K).
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