Zwischen den Parteien sind im Revisionsverfahren Gehaltsansprüche der Klägerin nebst Zuschlägen für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit für die Zeit von Dezember 1981 bis August 1982 streitig, sowie während dieses Zeitraumes fällig gewordene Ansprüche auf Zahlung zusätzlichen Urlaubsgeldes, einer tariflichen Jahresleistung für 1981 und vermögenswirksamer Leistungen.
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