ArbG Aachen, vom 03.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 6/12
Tarifvertrag zur Bildung eines gemeinsamen Betriebsrats für sämtliche KonzernunternehmenUnbegründeter Antrag des Betriebsrats eines Konzernunternehmens auf Feststellung der Berechtigung zur Wahl eines eigenen Betriebsrats wegen Rechtwidrigkeit des dies ausschließenden Tarifvertrages
LAG Köln, Beschluss vom 15.02.2013 - Aktenzeichen 4 TaBV 74/12
DRsp Nr. 2013/15622
Tarifvertrag zur Bildung eines gemeinsamen Betriebsrats für sämtliche KonzernunternehmenUnbegründeter Antrag des Betriebsrats eines Konzernunternehmens auf Feststellung der Berechtigung zur Wahl eines eigenen Betriebsrats wegen Rechtwidrigkeit des dies ausschließenden Tarifvertrages
Kein Leitsatz
1. § 3 Abs. 1BetrVG sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass die Tarifvertragsparteien vom Gesetz abweichende betriebsverfassungsrechtliche Strukturen vereinbaren können, wobei die Merkmale "erleichterte Bildung von Betriebsräten", "Zweckmäßigkeit" und "Sachgerechtigkeit" als unbestimmte Rechtsbegriffe ungenau gefasst und schwer zu bestimmen sind; die den Tarifparteien insoweit eröffneten Handlungsspielräume sind verfassungsrechtlich unbedenklich.2. Unter Berücksichtigung des den Tarifvertragsparteien eingeräumten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums können andere Vertretungen der abhängig Beschäftigten gebildet werden, soweit dies insbesondere auf Grund der Betriebs-, Unternehmens- oder Konzernorganisation oder auf Grund anderer Formen der Zusammenarbeit von Unternehmen einer wirksamen und zweckmäßigen Interessenvertretung der Beschäftigten dient.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.