BAG - Urteil vom 26.06.2008
6 AZR 498/07
Normen:
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 4 Abs. 1 § 5 Abs. 3 § 7 Abs. 1, 3 ; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) § 16 Abs. 2 (VKA) ; Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G) § 6 Abs. 1 § 21a Abs. 2, 4 ;
Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 6 BMT-G II
NZA-RR 2009, 163
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 21.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 4/07
ArbG Pforzheim, vom 29.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 187/06

Tarifrecht öffentlicher Dienst - Überleitung von Arbeitsverhältnissen aus dem BMT-G in den TVöD; Bestimmung des maßgeblichen Entgelts

BAG, Urteil vom 26.06.2008 - Aktenzeichen 6 AZR 498/07

DRsp Nr. 2008/16197

Tarifrecht öffentlicher Dienst - Überleitung von Arbeitsverhältnissen aus dem BMT-G in den TVöD; Bestimmung des maßgeblichen Entgelts

Orientierungssätze: 1. Die Höhe der Vergütung der vom BMT-G in den TVöD übergeleiteten Arbeitnehmer der Kommunen ist in drei Schritten zu ermitteln. Nach § 4 Abs. 1 TVÜ-VKA wird im ersten Schritt die sich aus dem BMT-G ergebende Vergütungs- bzw. Lohngruppe der Beschäftigten nach der Anlage 1 zum TVÜ-VKA den Entgeltgruppen des TVöD zugeordnet. In einem zweiten Schritt ist nach § 5 TVÜ-VKA ein Vergleichsentgelt auf der Grundlage der im September 2005 erhaltenen Bezüge zu bilden. Bei Beschäftigten aus dem Geltungsbereich des BMT-G ist gemäß § 5 Abs. 3 TVÜ-VKA der Monatstabellenlohn als Vergleichsentgelt zugrunde zu legen. In einem dritten Schritt sind die Beschäftigten gemäß § 7 TVÜ-VKA der maßgeblichen Entgeltstufe zuzuordnen.