Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 03.03.2010 –
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
62,52 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2008,
12,92 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2008 sowie
138,16 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2008
zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|