LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.01.2008
7 Sa 398/06
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 ; MTV (Einzel- und Versandhandel) § 6 Ziff. 6 Satz 2, 3, 4 ; BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 17.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2501/05

Tariflicher Anspruch auf Änderungsvertrag zur wöchentlichen Arbeitszeit - Auslegung des Tarifbegriffes Urlaubszeiten

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 398/06

DRsp Nr. 2008/14654

Tariflicher Anspruch auf Änderungsvertrag zur wöchentlichen Arbeitszeit - Auslegung des Tarifbegriffes "Urlaubszeiten"

1. Mit der tariflichen Begründung eines vertraglichen Anspruches auf Arbeitszeitverlängerung (§ 6 Ziff. 6 Satz 2 bis 4 MTV) wird zwar in die allgemeine Vertragsfreiheit des Arbeitgebers nach Art. 2 Abs. 1 GG sowie in seine Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG eingegriffen; der Eingriff ist aber nicht unverhältnismäßig.2. Durch § 6 Ziff. 6 Satz 2 bis 4 MTV wird nicht in Mitwirkungsrechte des Betriebsrates aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG eingegriffen.3. Die Tarifregelung des § 6 Ziff. 6 Satz 2 bis 4 MTV setzt nicht voraus, dass bei Teilzeitbeschäftigten in jeder Woche des Referenzzeitraumes die vereinbarte Arbeitszeit um mehr als zwanzig Prozent überschritten wird; maßgeblich ist vielmehr der auf den gesamten Referenzzeitraum bezogene Durchschnittswert.4. Der Begriff "Urlaubszeiten" erfasst ausschließlich die individuellen Arbeitszeiten jenes Teilzeitbeschäftigten, der den Verlängerungsanspruch geltend macht.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 ; MTV (Einzel- und Versandhandel) § 6 Ziff. 6 Satz 2, 3, 4 ; BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um einen tariflichen Anspruch der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf Arbeitszeitverlängerung und daraus abgeleitete Arbeitsvergütungsforderungen.