LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 13.04.2010
5 Sa 412/09
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; MTV Metallindustrie Hamburg/Schleswig-Holstein § 9;
Vorinstanzen:
ArbG Neumünster, vom 10.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 343 c/09

Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer bei Einführung eines leistungsbezogenen Prämiensystems und Verdiensteinbußen aufgrund altersbedingter Leistungsabnahme

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.04.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 412/09

DRsp Nr. 2010/20846

Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer bei Einführung eines leistungsbezogenen Prämiensystems und Verdiensteinbußen aufgrund altersbedingter Leistungsabnahme

1. Arbeitnehmer sollen durch die Alterssicherung gemäß § 9 Manteltarifvertrag für die Metallindustrie Hamburg/Schleswig-Holstein (MTV) vor Verdiensteinbußen aufgrund altersbedingter Leistungsabnahme geschützt werden, nicht aber vor allgemeinen künftigen Lohnabsenkungen (BAG Urt. v. 08.11.2006 - 4 AZR 608/05). 2. Allgemeine Änderungen der Entlohnungsgrundsätze können sich nur dann zulasten der erworbenen Verdienstsicherung eines älteren Arbeitnehmers auswirken, wenn sie keinen leistungsbezogenen Charakter haben. 3. Falls leistungsbezogene Parameter eines Prämienlohnsystems geändert werden, ist nicht auszuschließen, dass Verdiensteinbußen älterer Arbeitnehmer auch auf altersbedingter Leistungsabnahme beruhen, sodass der Verdienstsicherungsschutz des § 9 MTV greift.

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 10. September 2009, Az. 2 Ca 343 c/09, abgeändert und der Beklagte verurteilt, an den Kläger 3.503,73 € brutto zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. März 2003 zu zahlen.