Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 3. April 2012 -
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger ein Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31. August 1971 (TV SozSich) für die Zeit vom 1. November 2006 bis zum 31. Oktober 2008 zusteht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|