Die Parteien streiten über eine anteilige tarifliche Jahressonderzahlung.
Die Klägerin, im Jahre 1966 geboren, ist seit dem 1. August 1991 bei der Beklagten zu einem monatlichen Gesamtgehalt von zuletzt 3.900,00 DM brutto beschäftigt. Das monatliche Tarifgehalt betrug zuletzt 3.444,00 DM brutto. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft Vereinbarung der Rahmentarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten im privaten Güterverkehrsgewerbe Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 1994 Anwendung (RTV).
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