Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 16.08.2011 - Az:
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die tarifliche Vergütung der Klägerin für Januar 2011, wobei als Vorfrage problematisch ist, ob hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten einer im Tarifvertrag normierten Bewährung entgegenstehen.
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