LAG Berlin - Urteil vom 23.06.2000
2 Sa 567/00
Normen:
VTV § 1 Abs. 2 ; TVG § 4 Abs. 2 § 5 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 14.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 74262/99

Tarifgeltung: Verlegen von Bodenbelägen

LAG Berlin, Urteil vom 23.06.2000 - Aktenzeichen 2 Sa 567/00

DRsp Nr. 2002/8236

Tarifgeltung: Verlegen von Bodenbelägen

Die Herstellung eines eigenständigen Fußbodens durch Verlegung von Platten ohne feste Verbindung zu dem Bauwerk wird von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 38 VTV erfasst.

Normenkette:

VTV § 1 Abs. 2 ; TVG § 4 Abs. 2 § 5 Abs. 4 ;

Tatbestand

Der Kläger ist Einzugsstelle für die von den baugewerblichen Arbeitgebern nach den einschlägigen Tarifverträgen zu leistenden Sozialkassenbeiträge. Der Beklagte betreibt im Tarifgebiet Berlin-Ost ein Unternehmen, dessen Zuordnung zu den Tarifverträgen des Baugewerbes zwischen den Parteien streitig ist.