I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 31.08.2023 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die im Wahlbetrieb R.9.2. Rheinland der Arbeitgeberin anzuwendenden Tarifverträge.
Die Arbeitgeberin ist das für den Personennahverkehr in Deutschland zuständige Tochterunternehmen der D B AG und beschäftigt in dem auf der Grundlage eines Tarifvertrags gebildeten Wahlbetrieb R.9.2. Rheinland ca. 1.480 Arbeitnehmer.
1. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 2. 1. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 2.
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