Die Parteien streiten über den Anspruch auf eine Heimzulage nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR Diakonie). Der Kläger begehrt Zahlung von jeweils 40,90 Euro brutto monatlich für den Zeitraum von Oktober 2001 - April 2004. Ab Mai 2004 begehrt er die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Heimzulage monatlich zu zahlen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|